Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kaufvertrag)

1. Geltungsbereich der Lieferungen und Leistungen

Unsere Lieferungen und Leistungen richten sich vorrangig nach dem uns erteilten und von uns bestätigten Auftrag. In der nachfolgenden Reihenfolge gelten zudem:

  • Die Angaben in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angeboten.
  • Die nachfolgenden abgedruckten Geschäftsbedingungen.
  • Die gesetzlichen Regelungen.

2. Auftragserteilung und Bestätigung

a) Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Textform. Lehnen wir nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
b) Nachträgliche Wünsche des Kunden auf Abänderung oder Ergänzung des Vertrages sind der Hauptverwaltung schriftlich zu unterbreiten und werden Vertragsbestandteil, wenn sie von der Hauptverwaltung bestätigt werden.

3. Preise und Nebenarbeiten

a) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Im Falle einer Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, steht uns bei Lieferungen, die mehr als vier Monate nach der Bestellung erfolgen, das Recht zu, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.
b) Die Preise für Montage gelten für den normalen Arbeitsaufwand. Aufwendungen für zusätzliche Nebenarbeiten (z.B. Herstellung des Unterbaus, Erstellung der Frischluftzufuhr) werden gesondert berechnet.

4. Richtigkeit der Kundenangaben

Der Kunde hat für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben, Baupläne, Grundrisse und Zeichnungen einzustehen. Eventuelle Unrichtigkeiten und daraus resultierende zusätzliche Kosten gehen zu seinen Lasten, sofern wir die Unrichtigkeit nicht erkennen konnten.

5. Lieferung und Versandkosten

Die Handelsware wird einmalig ohne Zusatzkosten per Sammeltransport zu dem in der Versandanzeige genannten Termin geliefert und abgestellt. Jede weitere von uns vorgenommene Lieferung wird mit 65 EUR berechnet.

6. Gewährleistung

a) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
b) Ist die Fehlerhaftigkeit eines als mangelhaft gerügten Liefergegenstandes schon vor der Montage erkennbar, darf dieser nicht mehr montiert werden.

7. Schadensersatz und Vertragsrücktritt

Für den Fall, dass der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

8. Haftung

Unsere Haftung ist beschränkt auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadensverursachung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei Personenschäden.

9. Naturprodukte und Abweichungen

Naturprodukte wie Marmor, Holz und Stein können in Farbe, Zeichnung und Struktur Unterschiede aufweisen. Solche Abweichungen sind kein Grund zur Beanstandung.

10. Zugang zur Baustelle

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle gut zugänglich ist und der Aufbau ohne Behinderung möglich ist.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird als Vorbehaltsware bezeichnet.

12. Zahlung des Entgelts

Das Entgelt ist spätestens bei der Auslieferung oder der Fertigstellung unserer Leistungen zu zahlen.

13. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist – sofern es sich um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt – Weilheim.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.